Ablauf & Rahmenbedingungen

Erstgespräch

Für ein Erstgespräch kontaktieren Sie mich unverbindlich telefonisch oder per Email. In diesem ersten Treffen geht es darum, Erwartungen und Möglichkeiten abzustimmen und Rahmenbedingungen zu klären (Dauer, Häufigkeit, etc.). Im Gesprächsverlauf konkretisieren wir gemeinsam Ihre Ziele, die in weiterer Folge die Richtung der Behandlung bestimmen. Diese können im Verlauf immer wieder überprüft und adaptiert werden.

Dauer/Häufigkeit

Die Häufigkeit und Dauer der Beratung oder Behandlung wird im Erstgespräch gemeinsam vereinbart. Für eine psychotherapeutische Behandlung haben sich wöchentliche oder 14tägige Intervalle bewährt. Die Kurzzeittherapie umfasst ca. 25 Einheiten. Bei einer klinisch-psychologischen Behandlung finden durchschnittlich 5-10 Termine statt. Die Beratung ist häufig auf 2-5 Termine begrenzt und kann auf Wunsch in eine klinisch-psychologische oder psychotherapeutische Behandlung übergeführt werden. Die Häufigkeit und Dauer der Supervisions- und Coachingtermine variiert in der Regel und ist ebenso individuell zu vereinbaren.

Kosten

Unverbindliches Erstgespräch (50 Min): 70 Euro
Klinisch-psychologische Beratung (50 Min): 90 Euro
Klinisch-psychologische Behandlung (50 Min): 90 Euro
Supervision und Coaching (50 Min): 90 Euro
Supervisionstermine für AusbildungskandidatInnen (50 Min): 70 Euro
Psychotherapeutische Behandlung (50 Min): 70 Euro

Da ich mich als Psychotherapeutin im Status (in Ausbildung unter Supervision) befinde, kann ich die Psychotherapie zu einem vergünstigten Tarif anbieten. Zur Abgrenzung der unterschiedlichen Behandlungsmethoden siehe Abschnitt methodische Herangehensweisen.

Absageregelung

Wenn sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte um möglichst frühzeitige Bekanntgabe, spätestens aber 48 h vorher. Wird ein Termin nicht fristgerecht abgesagt, wird das Honorar für die versäumte Einheit in Rechnung gestellt.

Verschwiegenheit

Die Inhalte der Termine sind streng vertraulich und unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 15 Psychotherapiegesetz bzw. § 14 Psychologengesetz.

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Erstellungsdatum: 09. Dezember 2020, Letzte Aktualisierung: 09. Dezember 2020.